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VSS 3

Damit erhält das Bundesamt für Strassen (ASTRA) den Auftrag, eine 100 Meter lange Überdeckung der A1 am Westportal des Gubristtunnels bei Weiningen zu prü- fen. Dazu hatte der Bund zwar schon Ende 2012 im Rahmen einer Absichtserklärung Hand geboten. Eine Bedingung lautete je- doch, dass die Mehrkosten vom Kanton und den Gemeinden zu tragen sind. Laut einem Artikel der «Neuen Zürcher Zei- tung» muss nach Ansicht von Anwälten der Gegenseite aufgrund dieses Urteils der Bund das Projekt bezahlen. Sollte dies tatsächlich so sein, könnte das Urteil zum Präjudiz werden und dazu führen, dass der Standard des Nationalstrassenbaus zu überprüfen ist. Den Verzicht auf einen Weiterzug begrün- det das UVEK mit dem Umstand, dass das Gericht die vor zwei Jahren erteilte Plangenehmigung in zentralen Punkten gestützt hatte. In der Tat war der Wunsch der Gemeinde Weiningen nach einer 270 Meter langen Überdeckung zurückgewie- sen worden, weil sie als «wirtschaftlich unverhältnismässig» beurteilt wurde und die markante Verkürzung der Verflech- tungsstrecke Gefahrenpotenzial birgt. Die erzielbare Lärmreduktion sei im Ver- hältnis zu den Mehrkosten zu gering. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch den Standort des bei Weiningen notwendigen Rauchauslasses der geplanten dritten Röhre des Gubristtunnels bestätigt. Die- ser ist für die Realisierung des grossen Bauvorhabens unabdingbar. Möglichst keine Verzögerung Mit dem Entscheid steigen die Chancen, dass mit der Erweiterung der Zürcher Nordumfahrung von 4 auf 6 Spuren samt einer 3. Tunnelröhre durch den Gubrist in absehbarer Zeit begonnen werden DEDE Verlängerung des Gubristtunnels in Weiningen wird gebaut Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist bereit, eine 100 Meter lange Überdeckung der A1 am Westportal des Gubristtunnels bei Weinin- gen zu prüfen. Es verzichtet darauf, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Ausbau der Nordumfahrung weiterzuziehen. Es akzeptiert damit den Entscheid der St. Galler Richter. Den Ausschlag dafür gegeben habe zum einen, dass die Plangenehmigung des Uvek in zentralen Punkten gestützt worden sei. Zum anderen wolle man Verzögerungen vermeiden, so das UVEK. kann. Die unbestrittenen Elemente des Ausbauvorhabens sollen laut UVEK so rasch wie möglich umgesetzt werden. Das ASTRAprüftnuninsbesondere,obdieStau- situation ab Anschluss Affoltern in Rich- tung Zürich-Seebach zügig entschärft wer- den kann. Prüfaufträge für einzelne Projekte Das Bundesverwaltungsgericht hat dem ASTRA unter anderem folgende Prüfauf- träge erteilt: –– 100-m-Überdeckung am Westportal des Gubrist-Tunnels –– Alternativ-Standort für den vorgesehe- nen Installationsplatz Weiningen –– Standort für die Strassenabwasser- Behandlungsanlage (SABA) Limmat –– Verbesserungen im Bereich der Emissionsbegrenzung und des Immissionschutzes Die Urteile betreffend erneute Prüfung der oben aufgeführten Projektelemente verursachen allerdings einen zeitlichen Mehraufwand. «Das genaue Ausmass kann heute noch nicht abgeschätzt wer- den, weil dies auch von einem allfälligen Weiterzug der Urteile anderer involvierter Parteien an das Bundesgericht abhängt», schreibt das UVEK in einer Mitteilung. Gemäss Angaben des ASTRA können die Bauarbeiten frühestens zwei Jahre nach Vorliegen einer rechtskräftigen Plange- nehmigung starten. Samt der nötigen Sanierung dauert danach der Ausbau auf diesem Abschnitt, dem Stauschwerpunkt im ganzen Nationalstrassennetz der Schweiz, rund neun Jahre. Eine vorsorglich Beschwerde ist von Wei- ningen bereits angekündigt. Hier muss voraussichtlich im April die Gemeinde- versammlung entscheiden, ob sie sich mit dem Erreichten zufrieden gibt. RL 1 | Das Westportal des Gubrist-Tunnels bei Weiningen: Ein 100 Meter langer Deckel soll hier für weni- ger Lärmemissionen sorgen (Foto: ASTRA).

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