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VSS 3 2016

Kongress Zitate “ «Eine der wichtigsten Errungenschaften der Agglomerations- programme ist, dass sich insbesondere die konzep- tionelle Zusammenarbeit in den Agglomerationen über die Grenzen hinweg erheblich verbessert hat.» «Es braucht sinnvolle Lösungen für die Abnahme des Verkehrs aus den Hochleistungs- strassen – und nicht Schikanen und andere Blumentöpfe zwecks dessen Behinderung.» Der Umsetzungsprozess der Agglomera- tionsprogramme der ersten und zweiten Ge- neration und die Beurteilung der dritten Ge- neration durch den Bund sind von Rahmenbe- dingungen abhängig, welche sich verändern können. Zum heutigen Zeitpunkt lässt sich folgendes Fazit ziehen: • Das Instrument der Agglomerationspro- gramme kann einen Verkehrskollaps in Agglomerationen, Städten und Gemein- den verhindern. Voraussetzung dafür ist eine intensive Kooperation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Födera- listisches Gedankengut hat diesbezüglich keinen Platz. Siedlungs- und Verkehrsent- wicklung kann in unserem kleinen Land nicht föderalistisch gelöst werden. Mit dieser Voraussetzung müssen die Kan- tone möglichst schnell die in Kraft getre- tene RPG-Revision umsetzen. • Die Ausarbeitung und Festlegung der Agglomerationsprogramme müssen wei- tergeführt werden – unabhängig davon, ob die finanzielle Machbarkeit bereits ge- währleistet ist. • Die Wirtschaft, die Arbeitskräfte, die ganze Bevölkerung brauchen die Agglo- merationen. Wohnen, Arbeit und Freizeit muss innerhalb einer Region, einer Ag- glomeration möglich sein. Entsprechend sind die Verkehrssysteme resp. Verkehrs- träger anzupassen. Bezüglich Verkehr er- reicht man ein Optimum mit der Gleich- stellung von öffentlichem Verkehr und Indiviualverkehr. Beide Verkehrsträger sind absolut notwendig. • Die Finanzierung der Agglomerationspro- gramme müssen auf Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt werden. Die finan- zielle Beteiligung des Bundes muss über den Nationalstrassen- und Agglomera- tionsverkehrsfonds (NAF) erfolgen. Kommt der NAF nicht zustande, was eine mittlere Katastrophe wäre, erfolgt die Bundesfinanzierung über die Spezialfi- nanzierung Strasse. • Ohne kooperative Zusammenarbeit in allen genannten Bereichen zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden wird man die gute Idee der Agglomerationspro- gramme ausbremsen, und der Verkehrs- kollaps wird Tatsache. 1. Das Recht auf den zumutbaren Schulweg Die Nagelprobe für Verkehrslösungen ist, wenn Kinder ab 4 Jahren allein in die Schule gehen können. Aus dem Recht auf einen aus- reichenden und unentgeltlichen Grundschul- unterricht, der für jedermann zugänglich sein muss (Bundesverfassung, Artikel 19), geht auch der Anspruch auf einen bezüglich Länge und Gefahren zumutbaren Schulweg hervor. Im Kanton Bern besteht für Kinder ab 4 Jahren die Schulpflicht. Die Beurteilung der Zumutbarkeit hängt im Wesentlichen von drei Kriterien ab: von der EntwicklungdesKindes,vonderArtdesSchul- weges (Länge, Höhenunterschied) und von der Gefährlichkeit des Weges. Fusswegnetze sind Verkehrsverbindungen für die Fussgänger, die z.B. Wohngebiete mit Kindergärten und Schulen erschliessen und verbinden. Somit müssten die Gemeinden im Kanton Bern also für 100000 Kinder der Volksschule, die jeden Tag in die Schule gehen, sichere und zumutbare Schulwege zur Verfügung stellen. 2. Die Schule ist ein räumliches Netzwerk Die Schulstandorte verteilen sich in verdich- teten Gebieten wie ein dichtes Netz über die ganze Stadt. Die Schule besteht heute nicht mehr aus einem Gebäude, sondern aus einem ganzen Netzwerk von Gebäuden und Flächen, welchessichfastmonatlichverändert.DieKin- der gehen also nicht nur von der Wohnung, die bei Patchworkfamilien auch nicht immer die gleiche ist, in das Schulgebäude. Sie gehen in die Räume für Kindergarten, Basisstufe, Nor- mal- und Fachunterricht, zum Turnen, zum Schwimmen, zum Musikunterricht, zum Mit- tagessen, in die Tagesschule und zur Aula. Die Räume befinden sich teils am Schulstandort, teils einige Hundert Meter bis mehrere Kilo- meter entfernt vom «Stammhaus». Nicht alle diese Wege werden seitens der Schule be- gleitet, oft sind die Kinder alleine unterwegs. Diese Schulwege entlang von Hauptverkehrs- achsen führen auch in Landgemeinden mit- unter mehrmals über die Kantonsstrasse. Mit der Veränderung der Schülerzahlen in städti- schen Quartieren wie in Landgemeinden ist dieses Netzwerk laufend in Bewegung. 3. Die zumutbaren Schulwege wechseln bei Nutzungsänderungen von Strassen und Wohngebieten Unter dem Blickwinkel «zumutbare Schul- Agglomerationsprogramme – Bremst man eine gute Idee aus? Urs Hany Präsident Fachverband Infra, Alt-Nationalrat Ab 4 Jahren alleine unterwegs ... Gisela Vollmer Geschäftsführerin Fussverkehr Kanton Bern PETER GOETSCHI Zentralpräsident Touring Club Schweiz ISABEL SCHERRER Fachbereichsleiterin Programm Agglomerationsverkehr, ARE VSS-KONGRESS | CONGRÈS VSS | 17 059782_SV_3_2016_v2.pdf 17 059782_SV_3_2016_v2.pdf 17 29.03.16 11:00 29.03.16 11:00 059782_SV_3_2016_v2.pdf 1729.03.1611:00 29.03.1611:00

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