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VSS 3 2016

VSS-KONGRESS | CONGRÈS VSS 28 STRASSE UND VERKEHR NR. 3, MÄRZ 2016 ROUTE ET TRAFIC N o 3, MARS 2016 Die fortschreitende Globalisierung und Arbeitsteilung bewirkt, dass immer mehr Güter transportiert werden und terminge- recht am Bestimmungsort eintreffen müssen, damit Produkti- onsprozesse nicht aufgehalten werden und die Versorgung der Bevölkerung mit Konsumgütern funktioniert. Dies ist für die Agglomerationsräume von besonderer Bedeutung, da sich dort die Wohnflächen, Arbeitsplätze und Verkehrsinfrastrukturen auf engem Raum konzentrieren. Nur wenn es gelingt, diese Ansprüche auf kluge Weise zu vereinbaren, können Firmen von Agglomerationseffekten profitieren. Es besteht Konsens darin, dass die Agglomerationen als Motoren unserer Wirt- schaftsentwicklung nicht durch einen Kollaps des Verkehrs- systems beeinträchtigt werden dürfen. Erreichbarkeit, Wirtschaftsentwicklung und der Beitrag der Raumplanung Stephan Scheidegger Stellvertretender Direktor ARE Eine gute Verkehrsanbindung ist ein zentraler Standortfaktor, der eine bedeutende Auswirkung auf einen Kanton hat. Ein möglichst optimal funktionierendes Verkehrssystem stellt für unsere Gesellschaft wie auch für die wirtschaftliche Positio- nierung/Weiterentwicklung eine grundlegende Basisvoraus- setzung dar. Finanzierung und Realisierbarkeit Robert Küng Regierungsrat Kanton Luzern 1 | Luzern liegt im Mittelfeld (Quelle UBS). 2 | Interkantonale Pendlerströme der Erwerbstätigen 2012. Die Erreichbarkeit beschreibt, wie schnell Flughäfen, Universi- täten oder regionale Zentren im Durchschnitt erreicht werden können. Die Berechnung basiert auf Reisezeiten mit dem öffent- lichen und dem motorisierten Individualverkehr. Berücksich- tigt werden alle Schweizer Universitäten, der nächstgelegene Metropolitanraum sowie das nächste regionale Zentrum gemäss Definition des Bundesamts für Raumentwicklung (ARE). In der Beurteilung der Erreichbarkeit von Luftverkehrsverbindungen werden neben den vier internationalen Flughäfen Basel, Genf, Zürich und Mailand auch regionale Flughäfen berücksichtigt. Der Blick auf die Pendlerströme zeigt, dass die meisten in Lu- zern wohnhaften Erwerbstätigen auch in Luzerner Betrieben arbeiten. Ende 2012 waren insgesamt 210000 Luzernerinnen und Luzerner erwerbstätig. Zu einem ausserkantonalen Ar- beitsort pendelten 38000 Personen oder 18% der Luzerner Er- werbstätigen (blaue Pfeile). Nicht ganz so viele, nämlich 33000 Personen, gingen einer Arbeit im Kanton Luzern nach, hatten aber einen Wohnsitz ausserhalb des Kantons (rote Pfeile). Diese Zahlen zeigen, dass der Wirtschaftsraum Luzern eng ver- flochten ist mit den umliegenden Kantonen. Diese Verflechtun- gen sind seit der Jahrtausendwende engmaschiger geworden. Sowohl die Zahl der Zu- als auch die Zahl der Wegpendler ist seit dem Jahr 2000 um über die Hälfte gewachsen! Am meisten profitieren konnte dabei der ÖV. So stieg die An- zahl der verkauften Abos zwischen 2001 und 2009 um 30%. Anforderungen, Wünsche und Erwartungen Wichtig ist für uns eine sinnvolle, zielorientierte Abstimmung unter den drei staatlichen Zuständigkeitsebenen Bund–Kan- tone–Gemeinden. Die finanziellen Mittel reichen auf allen Ebenen nicht aus, sämtliche gewünschten und geforderten Verkehrsprojekte zu finanzieren. Der Kanton Luzern legt aufbauend auf den festgelegten Legis- laturzielen die notwendigen Massnahmen fest. Jährlich stellt der Kanton Luzern dazu rund 90 Mio. Franken für den Bau und Unterhalt des kantonalen Strassennetzes bereit. Finanziert werden diese Ausgaben bzw. Investitionen durch zweckge- bundene Einnahmen wie Strassenverkehrsabgaben, Mineral- ölsteuer und LSVA. Besonders in Zeiten knapper Staatskassen macht sich im verstärkten Verteilkampf bemerkbar, dass an- dere Politbereiche diese Gelder der Strassenfinanzierung für sich beanspruchen wollen. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur erstellt alle vier Jahre ein Bauprogramm. Dieses wird dem Kantonsrat zur Beratung und Genehmigung unterbreitet. Das Ringen um die Priorisie- rung der einzelnen Bauprojekte beginnt sehr früh. Die regiona- len Interessen verwässern sehr oft die Gesamtsicht des Kantons. Die Realisierungssicherheit wird durch verfahrensrechtliche Verzögerungen (Einsprache- und Beschwerdeverfahren) und durch Schwankungen bei den zweckgebundenen Einnahmen für den Strassenbau geschmälert. Auf grosse Projekte in einem Kanton wirkt auch der finanzielle Verteilkampf auf Bundesebene. Das wird auch an den Beispie- len der beiden Grossprojekte «Gesamtverkehrssystem Bypass Luzern» und «Durchgangsbahnhof Luzern» ersichtlich. 059782_SV_3_2016_v2.pdf 28 059782_SV_3_2016_v2.pdf 28 29.03.16 11:00 29.03.16 11:00 059782_SV_3_2016_v2.pdf 2829.03.1611:00 29.03.1611:00

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