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VSS 3 2016

2 | Das Siemens-Testgelände für den eHighway auf dem ehemaligen Flugplatz Templin/Gross Dölln in Norddeutschland. 2 | Le terrain d’essai de Siemens pour le eHighway, sur l’ancien aérodrome de Templin/Gross Dölln, dans le Nord de l’Allemagne. FR zusätzliche Steuersysteme. Preiseinsparungen ergeben sich durch den redimensionierten oder ganz wegfallenden Diesel- motor. Die Investitionskosten für einen eLKW liegen heute 20 bis 30% über jenen eines Diesel-LKW. Bei einer mittleren jährlichen Fahrleistung von 100000 Fzkm und einer Lebens- dauer von 8 bis 10 Jahren hat dies, je nach Berechnungs- grundlage, eine Erhöhung der Abschreibung von 5 bis 15 Rappen pro Kilometer zur Folge. Noch nicht berücksichtigt sind die Einsparungen im Unterhalt durch Reduktion der pe- riodischen Wartung des Dieselmotors. Es gilt zu beachten, dass sich die Laufleistung des eLKW-Motors durch das Feh- len des Dieselmotors und dessen bewegliche Teile demjeni- gen der Eisenbahn angleicht und sich gegenüber herkömm- lichen Dieselmotoren problemlos verdoppeln kann. Die Abschreibungsdauer von Trolleybussen liegt bereits heute bei 20 Jahren. Man kann daher erwarten, dass sich die Lebensdauer eines eHighway-Lastwagens entsprechend ebenfalls auf bis zu 20 Jahre erhöhen wird. Ein Hauptar- gument der kurzen Erneuerungszyklen von LKW in der Schweiz ist die Preisreduktion der LSVA für neuere Euro- Lastwagen. Da für einen elektrisch betriebenen Lastwagen voraussichtlich keine LSVA-Gebühren anfallen, fällt dieses Argument völlig weg. Hohe Anzahl von Fahrten nötig Die kalkulatorischen Kosten für einen Streckenkilometer setzen sich aus den Installationskosten und den daraus resultierenden Abschreibungskosten, Kapitalzinskosten und den Unterhaltskosten zusammen. Bei einer Abschreibung in- nerhalb von 20 Jahren und Kapitalzinskosten von 4% betra- gen die jährlichen Gesamtkosten rund 115000 Franken pro ausgerüstetem Kilometer. Bei geringeren Kapitalzinsen wie sie heute möglich sind, kann diese Summe um bis zu einen Drittel reduziert werden. Um die Kosten für den Unterhalt und die Erneuerung der Infrastrukturanlagen zu decken, sind mehrere Refinan- zierungsmöglichkeiten denkbar. Die fairste Handhabe ist, analog der Eisenbahn, eine Trassengebühr zu erheben. Die am Oberleitungsnetz gefahrenen Kilometer werden gemes- sen und dem Camioneur in Rechnung gestellt. Weiter sind Pauschalabgaben oder die Abrechnung aller gefahrenen Kilometer nach LSVA denkbar. Wie aus der Abbildung 3 zu entnehmen ist, verhält sich die Anzahl nötiger Fahrten exponentiell zu den Einnahmen pro Kilometer. Ein idealer Ertrag liegt bei 20 bis 30 Rappen pro Trassenkilometer und 400000 Fahrten pro Jahr. Der Transport- dienstleister muss dafür keine LSVA-Gebühren entrichten. FACHARTIKEL | ARTICLES TECHNIQUES 46 STRASSE UND VERKEHR NR. 3, MÄRZ 2016 ROUTE ET TRAFIC N o 3, MARS 2016 059782_SV_3_2016_v2.pdf 46 059782_SV_3_2016_v2.pdf 46 29.03.16 11:00 29.03.16 11:00 059782_SV_3_2016_v2.pdf 4629.03.1611:00 29.03.1611:00

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