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VSS 6 2015

1 | Entwässerungssystem mit Definition der Wirkungsgrade. 1 | Délimitation du système d’évacuation des eaux avec définition du degré d’efficacité. Abb. 2: Anforderungen bei der Einleitung in ein Gewässer Anforderungsstufe Gesamtwirkungsgrad ηtot Hydraulischer Wirkungsgrad ηhydr (Richtwert)2) Wirkungsgrad der SABA ηSAB Einsetzbare Verfahren Bezugsgrösse GUS m3 GUS Standard Mindestens 70% 90% 80 % Bankett, Mulde-Rigole, Bodenfilter, bepflanzte Sandfilter1) , Splitt/Kiesfilter1) Erhöht Mindestens 80% 90% 90% Bankett, Mulde-Rigole, Bodenfilter, bepflanzte Sandfilter1), 3) Sandfilter + Adsorber Erleichtert Mindestens 60% 90% 70% Lamellenabscheider, bewirtschaftete multifunktionale Retentionsbecken, Technische Filter = Einleitung in ein Grundwasser 1) Mit einer biologisch aktiven Schicht, die eine mit Boden vergleichbare Reinigungswirkung hat. Dies wird unter anderem mit einer Bepflanzung erreicht. 2) Richtwert: Bei mittleren und grossen Vorflutern kann der hydraulische Wirkungsgrad tiefer sein, wenn der GUS-Gesamtwirkungsgrad eingehalten wird. 3) Bei Versickerung nur in üB. Drei Anforderungsstufen Anhand der Wirkungsgrade sind drei Anforderungsstufen definiert: Erhöht, Standard und Erleichtert (siehe Tabelle in Abbildung 2 unten). Dabei orientieren sich die Anforderun- gen an der Art des Gewässers und an der Belastung des Stras- senabwassers. Die massgebenden Parameter hierfür sind die Einleitverhältnisse für Fliessgewässer und Seen gemäss der BAFU-Wegleitung[2] sowie der DTV, der die Belastung des Strassenabwassers massgeblich bestimmt. Die Anforderungsstufe «Standard» stellt dabei den Normalfall dar und gilt für die meisten Fliessgewässer und Seen. Die An- forderungsstufe «Erhöht» verschärft die entsprechend gefor- derten Wirkungsgrade, während «Erleichtert» bei Gewässern mit sehr grossem Verdünnungsverhältnis zur Anwendung kommt. Jeder Anforderungsstufe wurden einsetzbare Verfah- ren zugeordnet, die eine genügende Reinigungsleistung des Strassenabwassers sichert. Bei der Differenzierung der Anforderungen basiert die Richt- linie grundsätzlich auf dem emissionsorientierten Ansatz, verweist aber bei Bedarf auf den aufwendigeren immissions- orientierten Ansatz gemäss STORM[4] , VSA[5] . Beim Grundwasser bleiben die Anforderungen gleich streng wie bis anhin (siehe Abbildung 3 auf der folgenden Seite). Damit gilt beim Einleiten ins Grundwasser (Versickern) die Anforderungsstufe «Erhöht». Die Richtlinie konkretisiert in Ergänzung zur Wegleitung des BAFU[2] die möglichen zuläs- sigen Versickerungsarten. So ist es insbesondere möglich, stark belastetes Strassenabwasser über geeignete Boden- schichten seitlich der Strasse versickern zu lassen (Entwäs- serung über das Bankett). THEMA | THÈME | 7

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