Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

VSS 9

eCall – l’appel d’urgence automatique à partir des véhicules eCall, l’appel d’urgence automatique à partir des véhi- cules, doit permettre de réduire les conséquences des accidents: en Suisse, il y aurait jusqu’à 10 morts et 250 blessés graves en moins. Après un accident, le véhi- cule compose automatiquement le numéro d’urgence européen, le 112, communique le lieu de l’accident ainsi que le type de véhicule, et établit une liaison vocale entre les occupants du véhicule et la centrale d’appel d’ur- gence. Dans l’UE, ce système devrait entrer en service à partir de 2018. La mise en œuvre montre qu’il reste des problèmes à résoudre, notamment au plan juridique et organisationnel, ainsi que pour l’information des utili- sateurs. Les enseignements tirés sont précieux pour les systèmes dits «coopératifs » (C2X). FR werden. So wird die Freisprecheinrichtung nicht mehr nur die Person berücksichtigen müssen, die am nächsten zum Mikrofon oder Lautsprecher positioniert ist, sondern alle Fahrzeuginsassen. Hintergrundgeräusche dürfen nicht unmässig gedämpft werden, denn sie können der Notrufzentrale wertvolle zusätzliche Hinweise liefern. Die Echounterdrückung darf ein gleichzeitiges Sprechen der Notrufzentrale nicht erschweren, schliesslich muss sie die Anrufenden unterbrechen können. Die betroffe- nen Normengremien gehen diese Probleme an. Nur zusammen geht es Verschiedene Organisationen teilen sich die Verantwortung für eCall, so auch in der Schweiz. Die Pflicht, einen Notruf über 112 zu übertragen, regelt das BAKOM (Bundesamt für Kommunikation) im Fernmeldegesetz. Die KKPKS (Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten Schweiz) als Inhabe- rin der Notrufnummer 112 übernimmt deren allgemeine Ver- waltung. Im Rahmen seiner Sicherheitskompetenzen muss jeder Kanton Notrufe über 112 entgegennehmen und ist sel- ber verantwortlich für deren Behandlung. Hingegen ist den Kantonen freigestellt, ob und wie sie die Zusatzdaten von eCall (MSD) empfangen. Die Regelung der EU dazu gilt für die Schweiz nicht. Hingegen wendet die Schweiz zur Typenprü- fung von Fahrzeugen der Kategorien M1/N1 (Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge) die gleichen Vorschriften wie die EU an. Somit gelten allfällige verbindliche Regelungen der EU zum Einbau von eCall auch in der Schweiz. Vier Szenarien, um Notrufzentralen auszurüsten • Szenario «Nur 112»: Die Notrufzentralen werden nicht zum Empfang der Zusatzdaten (MSD) ausgerüstet. eCall funktioniert in diesem Fall wie ein gewöhnlicher Notruf über 112. Denn der fahrzeugseitige Teil von eCall prüft, ob eine Notrufzentrale den MSD empfangen kann. Kann sie das nicht, setzt das Fahrzeug nur einen gewöhnlichen Notruf über 112 ab. Fehlt nun der MSD und sind die Fahrzeuginsassen wegen der Schwere ihrer Verletzun- gen nicht ansprechbar oder haben das Fahrzeug bereits verlassen, so ist für die Notrufzentrale nicht klar, warum ein Notruf getätigt worden ist. Für diesen Fall wäre es sinnvoll, zumindest anzuzeigen, dass der eingegangene Notruf ein eCall ist. Die Übertragung dieser Information ist in Mobilfunknetzen vorgesehen, nicht zuletzt damit die Notrufe an die richtigen Notrufzentralen weitergelei- tet werden können. 1 | Schematische Darstellung des Ablaufs einer eCall-Alamierung. 1 | Présentation schématique du déroulement d’un eCall. fachartikel articles techniques 23

Seitenübersicht