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VSS 10

INFORMATIONEN | INFORMATIONS36 STRASSEUNDVERKEHRNR.10,OKTOBER2014 ROUTEETTRAFICNo 10,OCTOBRE2014 1 | Die Möglichkeit, bei Rot rechtabzubiegen, ist in Basel rege genutzt worden. Und auch die erlaubte Velo- querung bei Fussgängergrün fand guten Zuspruch. Seite Mitte Juni 2013 beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt mit einem Pilotversuch an einem schweizerischen Forschungsprojekt für velofreundliche Lichtsignalanlagen. An vier speziell signalisierten Kreuzungen in Basel sind die Lichtsignalanlagen versuchs- weise so ausgestattet, dass Velofahrer auch bei Rot rechts abbiegen oder zu- sammen mit Fussgängern die Kreuzung überqueren dürfen. Basel nimmt damit schweizweit eine Vorreiterrolle ein. Begleitende Forschungsarbeit Die Versuche wurden im Rahmen einer Forschungsarbeit durch das Basler Inge- nieurbüro Rapp AG begleitet. Die Resul- tate werden vom Bundesamt für Strassen in einem Abschlussbericht veröffentlicht. In Basel zeigte sich, dass die Velofah- renden an den Kreuzungen Steinen- graben/Kanonengasse, Steinengraben/ Leonhardsstrasse sowie Klingelberg- strasse/Schanzenstrasse die Möglich- keit, bei Rot rechtabzubiegen, rege genutzt haben. Und auch die erlaubte Veloquerung bei Fussgängergrün an der Kreuzung Mülhauserstrasse/Elsäs- serstrasse fand guten Zuspruch. Die liberale Verkehrsregelung dieser Versuche führte zu deutlich weniger Konflikten zwischen Velos und Motor- fahrzeugen und fand auch bei Fuss- gängern eine gute Akzeptanz. Unfälle gab es keine. Autofahrer profitieren insofern davon, dass bei grüner Ampel keine Velos die Weiterfahrt verzögern, da diese bereits bei Rot fahren durften. Zudem wurden an den vier Kreuzungen tendenziell – insbesondere mit einem zuführenden Radstreifen – weniger DEDE F Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen ist ein Erfolg Seit Mitte Juni 2013 läuft der Pilotversuch für velofreundliche Lichtsignalanlagen, mit dem Basel schweizweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Konkret geht es um Rechtsabbiegen bei Rot für Velos oder das Überqueren zusammen mit Fussgängern. Nach gut einem Jahr lässt sich eine grundsätzlich positive Bilanz ziehen. Das Bau- und Verkehrsdepartement (BVD) wird deshalb beim Bundesamt für Strassen die notwendige Rechtsänderung beantragen, damit die Verkehrsregelung der Pilotversuche dauerhaft angewendet werden kann. Verstösse gegen die Verkehrsregeln be- obachtet, als in der Vergleichsperiode vor der Einführung des Pilotversuchs. Es wird eine dauerhafte Regelung angestrebt Aus diesen Gründen will das Bau- und Verkehrsdepartement beim Bundesamt für Strassen beantragen, den Pilotver- such auszudehnen und zu verlängern. Es gilt abzuklären, ob die neuen Rege- lungen auch nach Demontage der oran- gen Informationstafeln vor Ort verstan- den werden und wie sie sich über einen längeren Zeitraum auswirken. Zeitgleich beantragt das Bau- und Verkehrsdepar- tement in Absprache mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement beim Bund die notwendige Änderung der Signalisa- tionsverordnung, damit die Verkehrs- regelung des Pilotversuchs dauerhaft angewendet werden kann. Die Fachleute des Amts für Mobilität hatten die vier Verkehrskreuzungen für den Pilotversuch gemeinsam mit der Kantonspolizei so ausgewählt, dass sie verschiedene Verkehrssituationen abbilden. Stets im Fokus war dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmen- den. Für den Pilotversuch standen in Basel 60000 Franken zur Verfügung.

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