Präsident/in für die NFK 1.8

Ehrenamtliches Mandat, Zürich,
Eintritt nach Vereinbarung

Präsident/in für die NFK 6.2

Ehrenamtliches Mandat, Zürich, Eintritt nach Vereinbarung

Das übergeordnete Ziel der Normierungs- und Forschungskommission (NFK) 1.8 ist die Erarbeitung und Pflege von Planungs- und
Entscheidungshilfen (v. a. Normen, Leitfäden) im Bereich Güterverkehr sowie die Erarbeitung von zugehörigen Grundlagen im Rahmen
von Analyse- und Forschungsprojekten.

Die besonderen thematischen Schwerpunkte umfassen: Anlagen für den kombinierten und multimodalen Güterverkehr, Strassenumschlagsanlagen,
Erschliessung von Arealen und Gebäuden für den Güterverkehr, LKW-Parkierungs- und Abstellanlagen, Umgang
mit Güterverkehr im urbanen Raum, Umgang mit Güterverkehrsdaten/-analysen und Potenzial- und Verlagerungsanalysen im
Güterverkehr. Zu weiteren Themen wie Erhebungsmethoden im Güterverkehr, Verkehrsnachfrage/Erzeugungsraten, Güterverkehrsmodellierung,
Bewertungen im Zusammenhang mit Güterverkehr, Netzplanung (Sicht Güterverkehr), Schwerverkehrsmanagement,
Umgang mit dem Dienstleistungsverkehr, Versorgungsrouten/Ausnahmetransporte, Netzbefahrbarkeit für den Strassengüterverkehr
und Betriebs- und Gestaltungskonzepte liefert die NFK 1.8 Inputs für andere NFK.

Die Aufgaben umfassen die periodische Revision der der NFK 1.8 zugeteilten Normen (u. a. Umschlaganlagen für den Strassengüterverkehr,
Umschlaganlagen für den kombinierten Verkehr) und Leitfäden (u. a. Strassenplanung bei güterverkehrsintensiven Einrichtungen),
die Initiierung/Mitwirkung bei der Revision von Normen, die der Fachkommission (FK) 1 «Verkehrsplanung» zugeteilt sind
und einen besonderen Bezug zum Ziel und den thematischen Schwerpunkten der NFK 1.8 haben, die Schaffung neuer Normen und
Leitfäden (SNG) sowie die Initiierung und Begleitung von (normenorientierten) Forschungen und Analysen.

Per 1. Januar 2027 ist folgendes Amt neu zu besetzen:

Präsident/in für die NFK 1.8

«Güterverkehr»

Aufgaben

Spezifische Aufgaben des Präsidenten oder der Präsidentin der NFK 1.8, neben der Mitarbeit bei den Themen der anderen NFK, sind:

Vor- und Nachbereitung sowie Leitung der Sitzungen der NFK 1.8
Vertretung der NFK 1.8 in anderen Gremien, vor allem der FK 1 sowie anderen NFK
Überprüfung und Sichtung von Entwürfen, Vorlagen und oder ähnlichen Dokumenten im Kontext der Normen und Leitfäden der NFK 1.8/FK 1 und bei Bedarf Abstimmung mit Kommissionsmitgliedern
Vereinzelte administrative Tätigkeiten wie z. B. Meldung von Mutationen der NFK-Mitglieder
Weiterentwicklung und Koordination des Arbeitsprogramms der NFK 1.8 zusammen mit den Kommissionsmitgliedern und Diskussion in der FK 1
Vorantreiben von Vorhaben der NFK 1.8 (z. B. Normen, Leitfäden, Analyse- und Forschungsprojekte) im Rahmen des VSS und Koordination z. B. Dokumenteneinreichungen mit dem VSS

Anforderungen

Der künftige Präsident oder die künftige Präsidentin der NFK 1.8 soll folgende Anforderungen möglichst weitgehend erfüllen:

Ausbildung (Niveau Fachhochschule, Universität, ETH) im Bauingenieurwesen, Raumplanung, Geografie oder einer anderen vergleichbaren Richtung
Langjährige Berufspraxis in der Entwicklung zukunftsgerichteter Lösungen im Güterverkehr
In diesem Zusammenhang gute Kenntnisse in einem oder mehreren der folgenden Bereiche mit Schwerpunkt Güterverkehr: Verkehrs- und Infrastrukturplanung, Planungs- und Erhebungsmethoden, Potenzial- und Verlagerungsanalysen
Kenntnisse und Anwendung der einschlägigen Normen, Regelwerke, Leitfäden oder Merkblätter in den oben aufgeführten Fachgebieten
Erfahrungen mit/Teilnahme an Forschungsprojekten
Kenntnisse von/Interesse an verkehrspolitischen Themen
Erfahrungen in der Projektleitung und der Leitung von Arbeitsgruppen
Sprachkenntnisse: Deutsch und Französisch (Deutsch oder Französisch als Muttersprache), Zweitsprache von Vorteil

So geht's weiter

Haben wir Ihr Interesse für diese spannende und zukunftsorientierte Aufgabe geweckt? Dann melden Sie sich beim Delegierten für Forschung und Normierung des VSS:

Ramon Staub
+41 44 269 40 24
r.staub@vss.ch

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