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VSS 6 2015

Traiter des eaux de chaussée sans perdre de terres agricoles – un grand défi à relever La population suisse ne cesse d’augmenter. Le terrain disponible sur le petit territoire suisse devient donc un bien rare. Parallèlement, la protection de l’environne- ment revêt une grande importance – également dans le domaine de la construction routière. Dans ce contexte tendu, il y a souvent des conflits d’intérêts entre la pro- tection des eaux prescrite par la loi et la protection des surfaces d’assolement. Sur l’exemple de la semi-auto- route de Forch, l’article ci-dessous montre comment le canton de Zurich a résolu cette situation tendue. FR Fruchtfolgeflächen (FFF) 1992 hat der Bundesrat aufgrund der Erhebungen der Kantone den Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) er- lassen und den Kantonen jeweils den zu sichernden Mindestumfang zugeteilt (ganze Schweiz: 4400 km2 FFF, Kanton Zürich: 444 km2 FFF, entspricht einem Viertel der Kantonsfläche). Als FFF gilt das für die landwirtschaftli- che Nutzung besonders gut geeignete, ackerfähige Kul- turland. Der SP FFF bezweckt den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen generell und die Ernährungssicherung im Krisenfall im Besonderen. Es geht also nicht um die aktuelle Bewirtschaftung oder Nutzung der betroffenen Böden, sondern um die langfristige Erhaltung des land- wirtschaftlichen Produktionspotenzials. Der Kanton Zürich verfügt über eine Bodenkarte, welche alle relevanten naturwissenschaftlichen Angaben zu den Zürcher Böden enthält. Aufgrund dieser Angaben lassen sich die Böden bezüglich ihrer Eignung für die Landwirt- schaft in zehn Nutzungseignungsklassen (NEK) einteilen. Böden der NEK 1 bis 5 können gut ackerbaulich genutzt werden und gelten nach der Terminologie des Bundes als Fruchtfolgeflächen. Auf Böden der NEK 6 ist Ackerbau auf- grund des Bodenaufbaus, der Topografie oder des Wasser- haushalt nur eingeschränkt möglich. Diese Böden gelten als bedingte Fruchtfolgeflächen. Im Kanton Zürich sind 39210 Hektaren Boden der NEK 1 bis 5 und 10270 Hektaren Boden der NEK 6 vorhanden. Da die NEK 6 nur zur Hälfte angerechnet werden kann, er- reicht der Kanton Zürich die vom Bund geforderte Fläche von 44400 Hektaren nur knapp. - Anlagen Dritter (Flurwege, Drainagen) wieder instand stellen (Zeitwert) - Abgeltung des Ertragsausfalls für die Dauer der Bau- phase (nicht jedoch für die bodenschonende Folgebe- wirtschaftung von 3 bis 5 Jahren). Die Bilanz der Fruchtfolgeflächenkompensation ist erfreulich. Es konnten insgesamt 14 000 m2 Landwirtschaftsfläche der NEK 6 zur NEK 5 aufgewertet werden. Weil jedoch die Fläche von bedingter zu vollwertiger Fruchtfolgefläche aufgewertet wurde, ist nur die Hälfte der 14 000 m2 anrechenbar, also 7000m2 . Das sind aber immer noch 2550 m2 mehr als für die Kompensation notwendig gewesen wäre. Dieser Überschuss wird dem kantonalen Tiefbauamt gutgeschrieben und kann für andere Projekte verwendet werden. Empfehlungen für die FFF-Kompensation Unsere Erfahrungen haben gezeigt, dass der Beizug eines bodenkundlichen Baubegleiters (BBB) zwingend ist. Da die Bodenarbeiten stark witterungsabhängig sind, legt der BBB jeweils den Baustatus bezüglich Arbeiten mit Ober- und Un- terboden fest und setzt als anweisungsberechtigter Fachbau- leiter den Bodenschutz durch. Da dies wiederum massive Aus- wirkungen auf das Bauprogramm haben kann, ist es wichtig, dies bereits in der Unternehmersubmission zu regeln. So konnten beispielsweise bei der SABA 2 infolge der schlech- ten Witterung lange keine Bodenarbeiten ausgeführt werden. Dies verzögerte auch die geplanten Werkleitungs- und Aus- hubarbeiten. 4 | Normalprofil Baupiste. 4 | Profil-type de piste de chantier. THEMA | THÈME | 17 Es konnten insgesamt 14000 m2 wurde, ist nur die Hälfte der 14000 m2

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