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VSS 7_8

3 | Prüfprogramm Baustellenver- suche. 3 | Programme d’essais sur le chantier. Die Qualität aller gelieferten Ware ist auf der Baustelle zu über- prüfen. Das gilt ebenso für Geokunststoffe. Die Verantwortlich- keiten zum Thema Qualitätskontrolle sind heute in den vertrag- lichen Normen SIA 118 «Allgemeine Bedingungen Bau» und SN 507 701 «Allgemeine Bedingungen für das Strassen- und Verkehrswesen» als Grundlage für die Ausschreibung und den Werkvertrag weitgehend geregelt. Der Technical Report CEN/ TR 15019 «Geotextilien und geotextilverwandte Produkte – Bau- stellenkontrolle» wurde im Jahr 2012 mit der Schweizer Regel SNR 670 245-NA publiziert, um die Qualitätskontrolle von Geo- textilien funktionsübergreifend zu regeln. Die Schweizer Regel SNR wurde deshalb gewählt, weil es sich auf europäischer Ebene nicht um eine Norm handelt und weil mit dieser SNR in den nächsten Jahren erste Erfahrungen gesammelt werden sollen. Der Projektverfasser ist gut beraten, die Kontrollprüfungen ge- mäss SNR 670 245-NA / CEN/TR 15019 in der Ausschreibung, im Werkvertrag und im Kontrollplan vorzuschreiben, damit in der Ausführung keine unvorhergesehenen Zusatzkosten für Bau- stellenkontrollen von Geotextilien entstehen bzw. damit ein fairer Preisvergleich und eine stabile Kostenkontrolle möglich ist. Qualitätskontrolle auf der Baustelle Zuerst muss das gelieferte Produkt auf der Baustelle identi- fiziert werden. Die Identifikation gemäss SN 670 246-NA / EN ISO 10320 «Geotextilien und geotextilverwandte Produkte – Identifikation auf der Baustelle» ist grundsätzlich Sache des Unternehmers. Danach erfolgt die Überprüfung der gelieferten Qualität. Dafür reicht ein bloss selbst publiziertes Datenblatt des Lieferanten nicht aus. Die Qualitätskontrolle auf der Baustelle liegt in der gemeinsamen Verantwortung des Unternehmers und des Bauherrn. Für die Einzelheiten ist die entsprechende Schweizer Regel SNR 670 245-NA / CEN/TR 15019 «Geotexti- lien und geotextilverwandte Produkte – Baustellenkontrolle» zu befolgen. Baustellenkontrollen von Geotextilien obliegen gene- rell der für die Baustelle zuständigen örtlichen Bauleitung, die die Bauherrschaft vertritt. So ist beispielsweise bei Trenngeo- textilien, neben der visuellen Kontrolle, ab einem Lieferlos von 10 000 m2 die Flächenmasse und ab 20 000 m2 zusätzlich die Stempeldurchdrückkraft und die Zugfestigkeit auf der Baustelle zu bestimmen (siehe Abb. 3). Die Stempeldurchdrückkraft kann entweder mit einem mobilen Gerät direkt auf der Baustelle oder in einem Prüfinstitut gemessen werden. SVG-Produktkatalog: Der pragmatische Weg Zum Glück geht es für Bauleitung, Projektverfasser und Un- ternehmer auch einfacher. Als Alternative zu den vorgeschrie- benen Kontrollprüfungen auf der Baustelle können Geotexti- lien auch mit einer freiwilligen Fremdüberwachung gewählt werden. Im jährlich aktualisierten SVG-Produktkatalog wer- den diejenigen Produkte gelistet, die einer freiwilligen Fremd- überwachung des SVG unterstehen. Diese Produkte werden im Werk, im Handel oder auf der Baustelle entnommen und spora- disch von einem dafür beauftragten unabhängigen Prüfinstitut auf ihre funktionsrelevanten Eigenschaften überprüft. Nun zurück zur Projektausschreibung. Der Projektverfasser schreibt die Anforderungen des Geotextils inkl. den Baustel- lenkontrollen nach SNR 670 245-NA aus. In den besonderen Bestimmungen oder im Ausschreibungstext soll dem Anbieter die Möglichkeit eingeräumt werden, dass die Kontrollprüfun- 670 245-NA CEN/TR 15019 Nationaler Anhang / Annexe nationale 8 10.6 Programme d’essai sur le chantier Pour une évaluation de la conformité, des essais sur site sont à réaliser selon le tableau 2. Certains essais du tableau 2 peuvent également être effectués dans un laboratoire de contrôle. La vérification d’autres propriétés peut être convenue dans le contrat d’entreprise ou de fourniture. 10.6 Prüfprogramm Baustellenversuche Für eine Bewertung der Übereinstimmung werden Prü- fungen auf der Baustelle gemäss Tabelle 2 durchgeführt. Gewisse Versuche aus der Tabelle 2 können in einem Prüf- labor ebenfalls durchgeführt werden. Im Werk- bzw. Liefervertrag können Prüfungen weiterer Eigenschaften vereinbart werden. 1) Begriffsdefinition «Lieferlos» gemäss SN 670 090 [3] 2) X Prüfung erforderlich Tab. 2 Prüfprogramm Baustellenversuche 1) Définition du terme «lot de livraison» selon la SN 670 090 [3] 2) X Essai nécessaire Tab. 2 Programme d’essai sur le chantier Prüfprogramm Baustellenversuche Programme d’essai sur le chantier Eigenschaft Propriété Prüfmethode Méthode d’essai Funktion Fonction Trennen Séparation Filtern Filtration Drainieren Drainage Bewehren Renforcement Schützen Protection Grösse des Lieferloses1) Quantité du lot de livraison1) > 10000 m2 1 Visueller Probenvergleich Comparaison visuelle des échantillons SNR CEN/TR 15019 [7] Ziffer / chiffre 4.5.3 X2) X X X X 2 Flächenmasse Masse surfacique SNR CEN/TR 15019 [7] Ziffer / chiffre 4.5.3 X X X X X Grösse des Lieferloses1) Quantité du lot de livraison1) > 20000 m2 zusätzlich zu 1 und 2 / en plus de 1 et 2 3 Stempeldurchdrückkraft mit mobiler Prüfeinrichtung Poinçonnement statique à l’aide d’un dispositif d’essai mobile SNR CEN/TR 15019 [7] Ziffer / chiffre 4.5.3 X X X 4 Zugfestigkeit (schmaler Streifen von 50 mm) mit mobiler Prüfeinrichtung Résistance à la traction (bandes étroites de 50 mm) à l’aide d’un dispositif d’essai mobile SNR CEN/TR 15019 [7] Ziffer / chiffre 4.5.3 X X X fachartikel articles techniques32 strasseundverkehrNR.7-8,Juli/August2014 routeettraficNo 7-8,Juillet/AoÛt2014

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