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VSS 9

eCall – der automatische Notruf aus Fahrzeugen Mit eCall, dem automatischen Notrufsystem aus Fahrzeugen, sollen die Folgen von Unfällen reduziert werden: in der Schweiz bis zu 10 Tote und 250 Schwerverletzte weniger. Dazu wählt das Fahrzeug nach einem Unfall automatisch die europäische Notrufnummer 112 an, übermittelt den Standort sowie die Art des Fahrzeuges und baut eine Sprachverbindung zwischen den Insassen und der Notrufzentrale auf. In der EU soll dieses System voraussichtlich von 2018 an laufen. Die Umsetzung zeigt, dass Probleme vor allem in rechtlicher und organisatorischer Hinsicht sowie bei der Information der Benutzer bewältigt werden müssen. Die Lehren daraus sind für die Kooperativen Systeme (C2X) wertvoll. Ideen zu einem automatischen Notruf aus verunfallten Fahrzeugen sind schon alt. 1982 schlug die deutsche BASt (Bundesan- stalt für Strassenwesen) ein automatisches Notrufsystem vor, das aber proprietär war und deshalb nicht finanziert werden konnte. Mit dem Zusammenwachsen der Telekommunikationsnetze in Europa forderte die EU 2002 die EU-weite Notrufnummer 112, mit welcher zusätzlich Orts- informationen des Anrufenden übertragen werden müssen (EC DIR 2009/136). Die EU regte an, dieses System doch auch für Fahrzeuge zu verwenden. Das eSafety Forum (heute iMobility) entwarf dazu eine Ab- sichtserklärung (Memorandum of Understanding, MoU), die bis heute von über 130 Staaten und Organisationen unter- schrieben wurde. Nichts Verbindliches geschah. Nach meh- reren weiteren Aufrufen verlor die EU 2010 die Geduld und nahm beginnend mit der ITS-Richtlinie (EC DIR 2010/40) mehrere Gesetzesprojekte in Angriff: 2011 erliess sie eine Empfehlung zur Weiterleitung von eCall über Telekommu- nikationsnetze (EC REC 2011/750), 2013 Spezifikationen zu Notrufzentralen (EC REG 305/2013) und 2014 den Beschluss, dass Notrufzentralen bis spätestens am 1. Oktober 2017 eCall empfangen können müssen (EC DEC 585/2014). Einführungstermin immer wieder hinausgeschoben Über einen Gesetzesvorschlag von 2013 für die verbindliche Einführung von eCall in Fahrzeugen (EC COM 2013/316) haben sich das EU-Parlament und der Rat noch nicht eini- gen können. Bis anhin wurden die Termine zur Einführung immer weiter hinausgeschoben, und so ist zu erwarten, dass erst vom 1. April 2018 an eCall verbindlich in neu typenge- prüften Fahrzeugen (Personenwagen und leichte Nutzfahr- zeuge) eingebaut werden muss. Aber die Beratungen sind noch im Gange (voraussichtlich bis Ende 2014) – erst nach deren Abschluss kennen wir den definitiven Einführungs- termin. Mittlerweile haben sich seit 2011 in HeERO (www.heero-pilot.eu) 15 Staaten zu Pilot- versuchen mit eCall zusammengeschlos- sen. In der European eCall Implementation Platform (EeIP) wird die Umsetzung von eCall koordiniert (die Schweiz ist Mitglied). Ein spezielles Handy, fest eingebaut eCall ist nichts anderes als ein Handy, das fest in ein Fahr- zeug eingebaut ist und das bei einem Unfall automatisch die Notrufnummer 112 wählt. Über eine Freisprecheinrichtung können die Fahrzeuginsassen mit der Notrufzentrale (PSAP) kommunizieren. Der Notruf kann auch manuell ausgelöst werden. Das Spezielle an eCall ist, dass Zusatzdaten im glei- chen Sprachkanal übertragen werden. Dieser sogenannte Mindestdatensatz (MSD) beinhaltet den Ort, den das Fahr- zeug vom eingebauten Satellitennavigationssystem bezieht. Weiter gehören zum MSD die Chassisnummer, aus der sich der Typ und die Serie des Fahrzeuges bestimmen lassen, dann die Art des verwendeten Treibstoffes, der Zeitpunkt des Ereig- nisses und die letzte Fahrtrichtung. Die Technik ist bereit Die wenigen restlichen technischen Probleme werden ange- gangen: • eCall soll eine einzige Verbindung über 112 aufbauen. Heute werden die Zusatzdaten (MSD) im gleichen Sprachkanal mit einem sogenannten In-Band-Modem übermittelt. Diese Technik stammt aus den Anfängen der Mobilfunkkommunikation und ist veraltet, konnte aber noch auf die dritte Generation (UMTS) übertragen werden. Die Migration auf neuere Mobilfunktechnologien wie LTE lohnt sich nicht. Die europäische Normierung (ETSI) hat schon neue Methoden vorgeschlagen, die das Prinzip eines einfachen Anrufes beibehalten. • Bei der Sprachübertragung müssen zusätzlich zur nor- malen Handykommunikation weitere Punkte beachtet Von Markus Riederer Dipl. Ing ETH, Verkehrsmanagement ASTRA, Bern DE fachartikel articles techniques22 strasseundverkehrNR.9,september2014 routeettraficNo 9,september2014

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