Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

VSS 9

Mehr Infos unter www.pci.ch Die PCI Repafast-Reparaturmörtel bieten Instandsetzungslösungen für Verkehrsflächen und Industrieböden. Sie lassen sich auch bei tiefen Tempera- turen schnell und zuverlässig verarbeiten. GanzjahresSanierer! PCI Repafast-Reparaturmörtel bis -25ºC bis -10ºC PCI Repafast® Fluid Fließfähiger Verkehrs- reparaturmörtel bis -10 °C PCI Repafast® Tixo Standfester Schachtsetz- und Reparaturmörtel PCI Repafast® APS 40 Standfester Verkehrs- reparaturmörtel bis -25 °C PCI Bauprodukte AG · Im Tiergarten 7 · 8055 Zurich Tel. 058 958 21 21 · Fax 058 958 31 22 · pci-ch-info@basf.com könnten Fehlalarme weiter reduziert werden. Die Schweiz kann sich an diesem Programm beteiligen. Kommt eCall in bestehende Fahrzeuge? Erst neu typengeprüfte Fahrzeuge müssen dannzumal mit eCall ausgerüstet werden. Damit wird sich der Nutzen von eCall vorerst in Grenzen halten. In der EeIP werden Szena- rien zur Nachrüstung erarbeitet. Die entsprechenden Lie- feranten bereiten sich vor. Denkbar wären Lösungen mit Smartphones. Mit ihnen stellt sich das Problem, dass sie nicht standardisiert mit den Fahrzeugen gekoppelt werden können, um beispielsweise die Chassisnummer auszulesen. Trotzdem können Apps für Smartphones eine interessante Alternative darstellen - sie sollten aber schweizweit harmo- nisiert sein. eCall gibt es doch schon? In der beschriebenen Form nicht, aber Versicher, Automo- bilclubs, Hersteller usw. bieten kommerzielle Alarmierungs- pakete an, sogenannte Dritt-eCall. Sie können bestehen blei- ben, solange sie die Anforderungen für neu typengeprüfte Fahrzeuge erfüllen: Der Wechsel auf 112er-eCall muss je- derzeit möglich sein und falls ein Dritt-eCall nicht funktio- niert, muss automatisch auf 112er-eCall gewechselt werden. Notrufzentralen müssen Dritt-eCall nur soweit entgegenneh- men, wie sie das im Rahmen ihrer Pflicht, 112er-Notrufe zu behandeln, sowieso müssen. Wie weiter gehende, beispiels- weise digitale, Informationen übermittelt werden, muss demzufolge – wie bis anhin – auf freiwilliger Basis zwischen den Anbietern von Dritt-eCall und den Notrufzentralen aus- gehandelt werden. Den Benutzern muss klar mitgeteilt wer- den, welche Daten von Dritt-eCall und welche von 112er-eCall übermittelt werden. Und die Lehr von der Geschicht? Die Technik ist beherrschbar. Damit ein System wie eCall funktioniert, müssen die verschiedenen Akteure eng mitei- nander zusammenarbeiten. Und zu guter Letzt dürfen die Benutzer nicht vergessen werden: Sie wollen transparent informiert werden und deren Wünsche müssen ernst genom- men werden. Sollen Kooperative Systeme (Kommunikation zwischen Fahrzeugen selber oder der Infrastruktur: C2X) er- folgreich werden, sind insbesondere diese nicht technischen Punkte entscheidend. Quellen - [EC DEC 585/2014]: «BESCHLuSS Nr. 585/2014/Eu DES EuROPÄISCHEN PARLAMENTS uND DES RATES vom 15. Mai 2014 über die Einführung des interoperablen Eu-weiten eCall-Dienstes».

Seitenübersicht