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VSS 5

Informationen informations38 strasseundverkehrNR.5,mai2014 routeettraficNo 5,mai2014 Am grössten ist die Lärmbelastung in den Städten. Hier leidet jede dritte Person Tag und Nacht unter lautem Verkehrslärm. In den Agglomerationen ist es am Tag noch jede sechste Person, in der Nacht jede siebte. Im ländlichen Raum ist die Lärmbe- lastung halb so hoch. Von Eisenbahn- und Fluglärm sind deutlich weniger Personen betroffen als von Strassenlärm. «Lärm versetzt den Körper in ständige Alarm- bereitschaft», sagte Urs Walker, Leiter der Abteilung Lärm beim BAFU, vor den Medien in Bern. Das könne zum Beispiel zu Schlaf- und Herz-Kreislauf-Störungen führen. Bei Kindern könne die kognitive Entwicklung beeinträchtigt werden. Um die Bevölkerung vor Strassenlärm zu schützen, wurden zwischen 2008 und 2011 bereits 250 Millionen Franken eingesetzt und 37 000 Schallschutzfens- ter eingebaut. 25 000 Menschen sind nun, etwa dank Schallschutzwänden oder Fahrbahnüberdeckungen, besser geschützt. Lärm an Quelle verhindern Diese Massnahmen nützten zwar gegen Lärm, könnten aber nicht überall errich- tet werden, sagte Sophie Hoehn, Leiterin der Sektion Strassenlärm beim BAFU. In Zukunft müsse man darum vermehrt versuchen, den Lärm bereits an der Quelle zu verhindern. Ab ungefähr 35 km/h ist das Reifen- Fahrbahn-Geräusch bei einem Auto die dominante Lärmquelle. Ein lärmarmer Belag hat eine feine Oberfläche, die we- niger Lärm entstehen lässt, und einen höheren Hohlraumgehalt, der einen Teil des noch entstehenden Lärms schluckt. Die wirkungsvollsten Beläge erzielen im Neuzustand eine Lärmreduktion von bis DEDE Jeder Fünfte leidet unter übermässigen Strassenlärm Der Strassenverkehr verursacht von allen Verkehrsarten am meisten Lärm. Tagsüber ist gemäss Modellrechnung jede fünfte Person in der Schweiz von Strassenlärm über dem geltenden Immissionsgrenzwert betroffen. Im Hinblick auf den internationalen Tag gegen Lärm am 30. April 2014 veröffentlichte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) neue Zahlen zur Lärmbelastung in der Schweiz durch den Strassenverkehr. Für eine geringere Belastung ist der Lärm verstärkt an der Quelle zu bekämpfen. Vom schädlichen Strassenlärm betroffene Personen und Gebäude Quelle: BAFU zu 9 Dezibel gegenüber herkömmlichen Belägen. Dies hat denselben Effekt, wie wenn nur noch ein Achtel des Verkehrs unterwegs wäre. Ausserdem reduzieren sie die besonders hohen Töne, was die Störwirkung in der subjektiven Wahr- nehmung noch stärker verringert. Die lärmdämpfende Wirkung nimmt aller- dings nach einigen Jahren ab. Eine andere Möglichkeit seien Tempo- reduktionen. Bei Tempo 30 zum Beispiel seien die Lärmemissionen um zwei bis drei Dezibel tiefer als bei Tempo 50. Das entspricht in etwa der Halbierung der Verkehrsmenge. Hauptproblem bei die- ser günstigen und schnell umsetzbaren Massnahme sei die Akzeptanz der Auto- fahrer. Als weitere Massnahme «an der Quelle» nennt Hoehn lärmarme Reifen. Leise Reifen haben das Potenzial, den Lärm um mindestens zwei Dezibel zu senken, ohne dabei Einbussen in anderen Berei- chen, wie zum Beispiel dem Bremsweg, aufzuweisen. Lärmbelastung wird zunehmen Für die Jahre 2012 bis 2015 sollen wei- tere 600 Millionen Franken in Massnah- men gegen Strassenlärm investiert wer- den. Trotzdem rechnet Urs Walker vom BAFU nicht mit einer Verbesserung: «Die Lärmproblematik dürfte sich in Zukunft tendenziell verschärfen.» Dafür werden im Bericht des BAFU meh- rere Gründe genannt. Die Bevölkerung werde in den kommenden Jahrzehnten weiter wachsen, heisst es. Bis 2030 werde der Personenverkehr auf den Strassen um weitere 15 bis 29 Prozent zunehmen. Auch werde der Gütertrans- port auf den Strassen stark anwachsen. Lärmbelastung durch Strassenverkehr in der Schweiz. Zweite nationale Lärmberechnung, Stand 2012 BAFU 2014 Abb. 1 > Von schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm betroffene Personen, Wohnungen und Gebäude in der Schweiz, prozentuale Anteile Gestützt auf die Raumgliederung des Bundesamt für Statistik (BFS) lässt sich die Schweiz in Kerngemeinde einer Agglomeration, Agglomeration ohne Kerngemeinde und in ländlichen Raum aufteilen (siehe Abb. 2). In den Kerngemeinden sind am Tag 0 5 10 15 20 25 Personen am Wohnort Wohnungen Gebäude % Tag Nacht

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